AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vermieter:

Klaus von Moltke, Ostring 7e, D-85630 Grasbrunn

Diese AGB sind Bestandteil des Mietvertrages der durch die Buchung über das Buchungstool erfolgt und durch Zahlung der Anzahlung oder des gesamten Mietbetrages anerkannt wird.

1. Anreise / Abreise

An- und Abreisetage sind soweit nicht anders deklariert oder individuell vereinbart, Freitag, Samstag oder Sonntag. Anreise (Checkin) kann ab 15:00 erfolgen. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten kann die Berechnung einer erhöhten Reinigungsgebühr und Entschädigung für den nachfolgenden Gast zur Folge haben. Sofern der Buchungskalender es ermöglicht, können ggf. andere An- und Abreisezeiten individuell vereinbart werden.

2. Nichterscheinen

Sollte der Mieter nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt, der Mieter verwirkt den Anspruch auf die vermietete Unterkunft. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

3. Sonderwünsche, Nebenabreden, Haustiere

Sonderwünsche und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Ebenso sind Haustiere nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache und Genehmigung unter Angabe der Art und Größe zulässig. Der Mieter versichert, dass er für alle Schäden oder Verunreinigungen haftet.

4. Mietvertrag / Mietpreiszahlung

Der Mietvertrag ist ab Eingang der Anzahlung an den Vermieter gültig. Die Anzahlung in Höhe von 50% des Mietbetrages ist bei Kreditkarten- oder PayPal-Zahlung sofort, bei Banküberweisung spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Nach erfolgter Anzahlung wird spätestens 15 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt den Vermieter umgehend zur Neuvermietung. Nebenkosten für normalen Wasser- und Energieverbrauch, PKW-Stellplatz sowie Abfall werden nicht erhoben. Für ausserordentlichen Verbrauch können extra Gebühren auch nachträglich erhoben werden.

5. Rücktritt

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Mieter nach u.g. Fristen zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet: Stornierung/ Stornierungskosten   

• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 30. Tag vor Mietbeginn sind kostenfrei, d.h es ist keine Entschädigung fällig.

• vom 29. Tag bis 15. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung (50% vom Gesamtbetrag) • vom 14. Tag bis 7. Tag vor Mietbeginn 75% vom Gesamtbetrag

• vom 6. Tag vor Mietbeginn ist der Gesamtpreis fällig.

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

6. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) sorgsam zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus, Inventar oder Aussenanlagen auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

7. Weisungen der Resortverwaltung

Der Mieter ist verpflichtet den Regeln und Weisungen der Resort-Verwaltung Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder grober Fahrlässigkeit kann die Resort-Verwaltung vom Hausrecht Gebrauch machen und den Mieter vom Grundstück verweisen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

8. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

9. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

10. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.